Für Kraftfahrzeuge – außer Klasse A1, A2, A – bis 3.500 kg und bis 9 Personen inkl. Fahrer, auch mit Anhänger (750kg bis zu max. 3.500 kg)
Ohne Vorbesitz einer Klasse umfasst die theoretische Ausbildung mindestens 14 Doppelstunden Unterricht zu je 90 Minuten, mit Vorbesitz einer Klasse mindestens 8 Doppelstunden. Dazu gehören der über alle Klassen gleiche Grundunterricht sowie ein klassenspezifischer Unterricht.
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten. Dazu gehören Fahrten auf Bundes-/Landstraßen und Autobahnen genauso wie bei Dämmerung/Dunkelheit.
Der Erwerb erfolgt durch eine theoretische und durch eine praktische Prüfung.
Voraussetzung ist die Klasse B.
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 5 Sonderfahrten zu je 45 Minuten. Dazu gehören Fahrten auf Bundes-/Landstraßen und Autobahnen genauso wie bei Dämmerung/Dunkelheit.
Der Erwerb erfolgt durch eine praktische Prüfung.